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Verfasst: 19.02.2007, 15:30
von nicoPWB
seit froh das der ganze verein nicht da war...
Verfasst: 19.02.2007, 15:31
von nicoPWB
Verfasst: 19.02.2007, 15:47
von xDAVIDx
nachtrag:
wir haben nen fehler gemacht und bei volume 2 läuft alles über gästeliste.
Verfasst: 19.02.2007, 15:49
von frau_core
ich finds soooooo unheimlich positiv, dass ihr sagt "hey, ja war falsch, mist". fehler passieren. viel schlimmer wäre, gegenhalten auf teufel komm raus. daumen hoch

Verfasst: 19.02.2007, 16:22
von califuria
findsch auch gut
muss ja nich super einschränkend gästeliste sein.
da wäre er ja auch wieder reingekommen

weil drummer kennt er.
einfach nur mal hören was das publikum zu sagen hat
aber trotzdem. danke fürs zuhören und vor allem für das nicht löschen dieses super offtopic teils hier drin haha
nun hammer uns alle wieder lieb und sind POSI

Verfasst: 19.02.2007, 16:58
von TobiSSB
Jetz trau ich mich auch wieder zu fragen, wo das Thema geklärt scheint:
Ob euch auch aufgefallen ist, das Arnes Puller von mal zu mal größer wird!

Verfasst: 19.02.2007, 17:05
von xDAVIDx
TobiSSB hat geschrieben:Jetz trau ich mich auch wieder zu fragen, wo das Thema geklärt scheint:
Ob euch auch aufgefallen ist, das Arnes Puller von mal zu mal größer wird!

penis-pumpe??
Verfasst: 19.02.2007, 18:06
von -ph-
xDAVIDx hat geschrieben:TobiSSB hat geschrieben:Jetz trau ich mich auch wieder zu fragen, wo das Thema geklärt scheint:
Ob euch auch aufgefallen ist, das Arnes Puller von mal zu mal größer wird!

penis-pumpe??
vorfreude auf nudisten action?
Verfasst: 19.02.2007, 19:03
von marcoctacle
noch ne frage zum thema..
beim geschilderten fall handelte es sich um eine private veranstaltung, der veranstalter hätte also zumindest die möglichkeit gehabt die person rauszuschmeissen.
aber was mach ich bei nem öffentlichen konzert in nem club? sollte man die person noch am einlass erkennen kann man ihn ja einfach nicht rein lassen.. was ist wenn er bezahlt hat und bereits im club ist? rein rechtlich gesehen kann ich den doch nicht einfach rausschmeissen. er hat ja genau den gleichen anspruch auf leistung wie alle anderen die bezahlt haben und sofern er nicht vorbestrafter gewalttäter ist geht ja auch keine unmittelbare gefahr von ihm aus.
versteht mich nicht falsch, ich würde solche leute auch sofort rausschmeissen, aber sich dabei evtl. strafbar machen ist ja nun auch nicht unbedingt sinn der sache.. am ende wird man von sonem primaten noch verklagt..
also falls sich jemand mit der rechtlichen lage auskennt oder als veranstalter eines öffentlichen konzertes mal ähnliche erfahrungen gemacht hat würde mich interessieren.
Verfasst: 19.02.2007, 19:20
von BrokenHearts&Noses
fantomasss hat geschrieben:
aber was mach ich bei nem öffentlichen konzert in nem club? sollte man die person noch am einlass erkennen kann man ihn ja einfach nicht rein lassen.. was ist wenn er bezahlt hat und bereits im club ist? rein rechtlich gesehen kann ich den doch nicht einfach rausschmeissen. er hat ja genau den gleichen anspruch auf leistung wie alle anderen die bezahlt haben und sofern er nicht vorbestrafter gewalttäter ist geht ja auch keine unmittelbare gefahr von ihm aus.
nazis haben auf hc shows nichts zu suchen.
punkt.
keinw enn und aber und was ist wenn der schon bezahlt hat..
dann kriegt er sein geld wieder und geht!!!
Verfasst: 19.02.2007, 19:33
von frau_core
außerdem: hausrecht. es sind ja keine öffentlichen stellen, da hat der verantwortliche das recht seine oder ihre regeln zu machen. und dazu gehört auch, dass nazis eben nciht rein dürfen, woanders dürfen auch keine obdachlosen pennen, weils hausrecht das verbietet bla bla.
Verfasst: 19.02.2007, 19:48
von omerta
frau_core hat geschrieben:außerdem: hausrecht.
Verfasst: 19.02.2007, 19:50
von marcoctacle
BrokenHearts&Noses hat geschrieben:fantomasss hat geschrieben:
aber was mach ich bei nem öffentlichen konzert in nem club? sollte man die person noch am einlass erkennen kann man ihn ja einfach nicht rein lassen.. was ist wenn er bezahlt hat und bereits im club ist? rein rechtlich gesehen kann ich den doch nicht einfach rausschmeissen. er hat ja genau den gleichen anspruch auf leistung wie alle anderen die bezahlt haben und sofern er nicht vorbestrafter gewalttäter ist geht ja auch keine unmittelbare gefahr von ihm aus.
nazis haben auf hc shows nichts zu suchen.
punkt.
keinw enn und aber und was ist wenn der schon bezahlt hat..
dann kriegt er sein geld wieder und geht!!!
das sagt sich leicht wenn man nicht derjenige ist der entscheidungen zu treffen hat. mit ner zero tolerance einstellung allein löst man probleme wie rechtsradikalismus nicht.
ich werd sicher nicht ne lanze für irgendwelche nazis brechen aber grundsätzlich haben die nunmal die gleichen rechte wie du und ich und sind genauso bürger dieses staates. sollte es rechtlich gesehen nicht legal sein jemanden rauszuschmeissen der bezahlt hat, würde ich es sicher nicht tuen.
die freuen sich doch noch wenn sie rausgeschmissen werden und als märtyrer da stehen.. dann doch lieber auf verbale weise zeigen das sie unerwünscht sind.. wenn 100 leute mitm finger auf dich zeigen gehst du auch von allein oder wirst dir das zumindest kein 2. mal antuen..
aber egal.. das sind ja eh alles nur vermutungen basiernd auf halbwissen.. werd mal versuchen rauszufinden welche rechtlich legitime handhabe man in solchen fällen als veranstalter hat.
Verfasst: 19.02.2007, 19:56
von Lexi
fantomasss hat geschrieben:noch ne frage zum thema..
beim geschilderten fall handelte es sich um eine private veranstaltung, der veranstalter hätte also zumindest die möglichkeit gehabt die person rauszuschmeissen.
aber was mach ich bei nem öffentlichen konzert in nem club? sollte man die person noch am einlass erkennen kann man ihn ja einfach nicht rein lassen.. was ist wenn er bezahlt hat und bereits im club ist? rein rechtlich gesehen kann ich den doch nicht einfach rausschmeissen. er hat ja genau den gleichen anspruch auf leistung wie alle anderen die bezahlt haben und sofern er nicht vorbestrafter gewalttäter ist geht ja auch keine unmittelbare gefahr von ihm aus.
versteht mich nicht falsch, ich würde solche leute auch sofort rausschmeissen, aber sich dabei evtl. strafbar machen ist ja nun auch nicht unbedingt sinn der sache.. am ende wird man von sonem primaten noch verklagt..
also falls sich jemand mit der rechtlichen lage auskennt oder als veranstalter eines öffentlichen konzertes mal ähnliche erfahrungen gemacht hat würde mich interessieren.
da gilt das hausrecht, wie frau_core schon sagte, und wenn jemand da nciht erwünscht ist kannste ihn rauswerfen und um ein verklagen zu vermeiden evtl. das geld wiedergeben.
Verfasst: 19.02.2007, 20:03
von frau_core
fantomasss hat geschrieben:
das sagt sich leicht wenn man nicht derjenige ist der entscheidungen zu treffen hat. mit ner zero tolerance einstellung allein löst man probleme wie rechtsradikalismus nicht.
(...)
die freuen sich doch noch wenn sie rausgeschmissen werden und als märtyrer da stehen.. dann doch lieber auf verbale weise zeigen das sie unerwünscht sind.. wenn 100 leute mitm finger auf dich zeigen gehst du auch von allein oder wirst dir das zumindest kein 2. mal antuen..
1. völlig richtig. aber auf einem konzert kann man ja nicht mal eben ne grundsatzdiskussion anfangen und jemanden in 5 minuten von seinen oder ihren fehlansichten überzeugen ; )
2. was würde bei dir eher wirken, wissen, dass du eh wieder ausfliegst, oder wissen, dass zwar alle bescheid wissen, aber eh keiner was macht? ; )
Verfasst: 19.02.2007, 20:07
von machini
sobald ein hausverbot ausgesprochen wurde, zu was der veranstalter oder organisator in jedem fall befugt ist, hat sich die betreffende person zu entfernen, egal ob ihm/ihr das passt oder nicht. das wäre auch vor gericht eine zureichende absicherung hinsichtlich des eintritts... zumal das eh wegen geringfügigkeit fallengelassen würde...
Verfasst: 19.02.2007, 20:20
von marcoctacle
frau_core hat geschrieben:fantomasss hat geschrieben:
das sagt sich leicht wenn man nicht derjenige ist der entscheidungen zu treffen hat. mit ner zero tolerance einstellung allein löst man probleme wie rechtsradikalismus nicht.
(...)
die freuen sich doch noch wenn sie rausgeschmissen werden und als märtyrer da stehen.. dann doch lieber auf verbale weise zeigen das sie unerwünscht sind.. wenn 100 leute mitm finger auf dich zeigen gehst du auch von allein oder wirst dir das zumindest kein 2. mal antuen..
1. völlig richtig. aber auf einem konzert kann man ja nicht mal eben ne grundsatzdiskussion anfangen und jemanden in 5 minuten von seinen oder ihren fehlansichten überzeugen ; )
2. was würde bei dir eher wirken, wissen, dass du eh wieder ausfliegst, oder wissen, dass zwar alle bescheid wissen, aber eh keiner was macht? ; )
das man da keine grundsatzdiskussion anfangen kann und gar irgendwen von irgendwas überzeugt ist klar.
ich werd mich mal erkundigen wie weit das hausrecht geht und ob es reicht das jemand in der naziszene aktiv war/ist um ihn rauszuschmeissen.. wie gesagt mir gehts hier nicht um grundsatz, ich bin da ganz eurer meinung aber ganz so idealistisch kann man die sache dann als veranstalter vielleicht auch nicht sehen.. so blöd das auch klingen mag..
Verfasst: 19.02.2007, 20:35
von frau_core
is ja auch immer n bisschen individuell.
gibt ja menschen die eben tatsächlich ausgestiegen sind, und eben welche wie in diesme fall, die nur nich mehr so aktiv sind wie sie mal waren. sprich ideologischer bruch, oder nicht
in den "in-clubs" können leute wegen ihren schuhen wieder zum gehen angreregt werden, oder weil ihnen das gesicht nicht hübsch genug ist. nur mal als vergleich. hausrecht umfasst alles, wass der verantwortliche an diesem abend möchte. das nur mal so als realistischen vergleich.
Verfasst: 19.02.2007, 20:39
von calmdown
die rechtlichen grundlagen bezüglich des themas leute-vor-die-tür-setzen interessiert mich auch:
kann da irgendwer genaueres sagen? WER konkret hat das recht, jemand anderes vor die tür zu setzen? WANN darf derjenige das tun? WAS MUSS also passieren, damit jemand vor die tür gesetzt werden darf? WO steht das?
ich frage, weil es da neulich probleme mit nem typen gab, der sich sogar laut gerichtsurteil nicht in der nähe einer anderen person aufhalten durfte. der war ganz schön wirr im koppe und verdammt starrsinnig. reden half nichts. bullen haben ihn sogar vor die tür gesetzt aber er ist wieder rein... wir waren da alle ziemlich ratlos, was mensch tun konnte...
"hausrecht" is schön und gut. aber was beinhaltet das konkret?
die infos wären vor allem sehr hilfreich, da das mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit solch eine oder eine ähnliche situation wieder auftreten wird.
danke für die hilfe.
Verfasst: 19.02.2007, 20:41
von calmdown
ach ja und schulljunk für die zusätzliche themenabweichung.