Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ei

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niffi
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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ei

Beitrag von niffi »

Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Sie folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Gemäß der Entscheidung der Karlsruher Richter müssen die Telekommunikationsfirmen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.

Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen wor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.

Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss (PDF-Datei) ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG festgeschriebenen Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Zuvor hatten sie in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen. Zugleich erklärten die Richter ihre vergleichsweise Zurückhaltung mit dem Hinweis, dass sie von ihrer Befugnis, das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen dürften. Es handle sich dabei um einen "erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers". Der Prüfungsmaßstab sei noch weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt werde, durch die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird. Vorauszusetzen sei hier, dass aus der Vollziehung des Gesetzes den Betroffenen ein besonders schwerwiegender und irreparabler Schaden droht.

Die Aussetzung der Speicherpflicht selbst scheidet für die roten Roben damit aus. Zwar kann die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen", ihnen zufolge "einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken". Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit "verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung".

Für eine einstweilige Anordnung über die Datennutzung zu präventiven Zwecken durch Sicherheitsbehörden etwa zur Terrorabwehr besteht laut Karlsruhe kein Anlass. Es bestünden nämlich bislang keine fachrechtlichen Abrufermächtigungen, die ausdrücklich auf die entsprechende Regelung in Paragraph 113a TKG Bezug nähmen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme begrüßt. Er forderte als Konsequenz den Rücktritt der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die SPD-Politikerin "hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht", erklärte Patrick Breyer als einer der Beschwerdeführer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern. Dieser "vorsätzliche Verfassungsbruch" mache sie als Bundesjustizministerin untragbar.

Der Arbeitskreis fordert zudem weitere Konsequenzen. Deutschland müsse zudem die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen, mit welcher die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung drohe, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des Postgeheimnisses durch die Erfassung und Auswertung von Brief- und Paketsendungen sofort stoppen.
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BrokenHearts&Noses
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Re: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ei

Beitrag von BrokenHearts&Noses »

An sich würde ich sagen, respekt, das es ein Bundesverfassungsgericht gibt das Anlassgesetzgebung in die Schranken weist.

NUR: Das bei den Einwohnerzahlen von Deutschland bloß 30000 Beschwerden eingingen zeigt leider das geringe Interesse der Bevölkerung. Und das wiederum machen sich Leute wieder Schäuble zu nutze, denn er kann ja ganz leicht sagen, dass er nicht gegen die Mehrheit handelt

Von daher sehe ich die Angelegenheit überhaupt nicht positiv bzw. werte dies keinesfalls voreilig als Sieg, eher als Ruhigstellen der Bürger um dann in 2-3 Wochen einen neuen Versuch zu starten.
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