hier mal grunglegende Gedanken zu den bekloppten Reformen:
Die Hartz-Gesetze sind das Kernstück der AGENDA 2010.
Ziel der AGENDA 2010 ist es, mit einem "modernisierten
Arbeitsmarkt" die anhaltend hohe Massen- und
Dauerarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Zielrichtung der
Hartz-Reformen im Bereich der Einkommenssicherung
bei Arbeitslosigkeit ist: Das Arbeitslosenrecht so
umzugestalten, dass Arbeitslose bereit sind, sich dem
modernisierten Arbeitsmarkt - der Arbeit zu Niedriglöhnen
- anzupassen. Stichworte der Politik zur Modernisierung
des Arbeitsmarktes sind: Flexibilisierung des
Arbeitsmarktes, Ausbau selbständiger Erwerbsarbeit
und Aufbau eines Arbeitsmarktes für einfache
Dienstleistungen. Konkret wurden mit der
Arbeitsmarktpolitik zwei Ziele verfolgt. Das erste Ziel:
Den Arbeitsmarkt um neue Formen der selbständigen
Erwerbstätigkeit zu erweitern. Die entsprechenden
Maßnahmen waren: Einführung der Ich-AG und der
Familien AG. Das zweite Ziel: Auf dem Arbeitsmarkt
einen Niedriglohnsektor aufzubauen. Die
entsprechenden Maßnahmen waren: Einführung der
Personal Service Agenturen zwecks Ausbau der
Leiharbeit und Ausbau von Mini-Jobs. Diesen Zielen
entsprechend wurden die Zumutbarkeitskriterien und die
Sanktionen im Arbeitslosenrecht verschärft und wurde
das Leistungsniveau der Leistungen der Arbeitslosenunterstützung
abgesenkt. Den Abschluß der
Maßnahmen zur Kürzung der Leistungen der Arbeitslosenunterstützung
bildet das 4. Hartz-Gesetz.
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Die einzelnen Schritte zur Kürzung der
Einkommenssicherung waren:
�� 1. und 2. Hartz-Gesetz: Verschärfung der Bedürftigkeitsprüfung
in der Arbeitslosenhilfe.
Bei der einkommensabhängigen Bedürftigkeitsprüfung
wurde für Ehepartner/Lebenspartner
- das absetzbare Existenzminimum von 602,92 auf
482,33 Euro abgesenkt.
- der absetzbare Erwerbstätigenzuschlag von 150,73
Euro wurde ersatzlos gestrichen.
Bei der vermögensbezogenen Bedürftigkeitsprüfung
wurde das Schonvermögen für nach dem 31.12.1947
geborene Arbeitslose und Lebenspartner von jeweils
520 Euro pro Lebensjahr auf 200 Euro abgesenkt.
�� 4. Hartz-Gesetz mit den Schwerpunkten:
- Abschaffung der nach dem Lohnprinzip bemessenen
Arbeitslosenhilfe durch ein strikt nach Sozialhilfebedarfe
bemessenes und von Bedürftigkeit abhängiges
Arbeitslosengeld II.
- Reform der Sozialhilfe, insbesondere Reform der
Struktur der Regelsätze.
An die Stelle von drei Altersstufen für die Regelsätze für
Kinder treten zwei Altersstufen. Die Regelsätze betrugen
für Kinder bis unter 7 Jahren 50 % oder 55 % bei allein
Erziehenden, für Kinder zwischen 7 bis 14 Jahren 65 %,
für Kinder zwischen 14 bis unter 18 Jahren 90 % des
Regelsatzes eines Haushaltsvorstands. Mit der Reform
betragen die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren 60
% und für Kinder ab 14 Jahren 80 %.
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Kernstück der Regelsatzreform ist: Die Ersetzung der
eigenständigen Leistung von einmaligen Beihilfen für
größere und teure Bedarfe z.B. Kleidung, Möbel,
Haushaltsgegenstände ( Elektroherd, Kühlschrank, Fernseher,
Radio ), Umzug durch einen um eine Pauschale
erhöhten Regelsatz.
via internet
und für alle, die ihr wissen über die reformen prüfen wollen
ein
quiz
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