Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu
kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner
Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch
und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr
schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und
heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und
macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht
zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten
werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel
sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker,
Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!
habt ihr ne ahnung...
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...ob an dieser sache was dran ist???
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unangemeldete hörproben? das gilt doch sicher nur für sachen, die sonst regulär bei der gema angemeldet sind, soweit ich weiß. das heisst...wenn band x ne demo macht, die songs allerdings nicht von der gema schützen lässt, kann sie ihre demos doch zum downloaden anbieten...das wäre jetzt mein wissensstand.
ich weiß aber von ner befreundeten band, dass die auch keine mp3 ihrer ep auf ihre webiste packen durften. die songs hatten sie vorher bei der gema angemeldet.
wäre ja KRASS SINNLOS, wenn man generell nicht mal mehr seinen eigenen scheiss zum download anbieten kann. aua aua aua...das hilft dem angeblich zu fördernden "nachwuchs" sicher total...
ich weiß aber von ner befreundeten band, dass die auch keine mp3 ihrer ep auf ihre webiste packen durften. die songs hatten sie vorher bei der gema angemeldet.
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ich hab die mail ausm k17 newsletter
WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
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Sincerely / Gruss
SABINA CLASSEN
Head Of Marketing & Product Management
Büro:
Armageddon Music GmbH
Lobuschstr. 16
22765 Hamburg
Germany
Phone: ++49 (0) 40 - 414 38 989
Fax: ++49 (0) 40 - 414 38 988
da muss schon was dran sein, wenn die ihr kompletten daten angeben. wäre allerdings echt übel.. und schwer nachvollziehbar.. wie so einiges in deutschland.
WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
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und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr
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Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht
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Sincerely / Gruss
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Fax: ++49 (0) 40 - 414 38 988
da muss schon was dran sein, wenn die ihr kompletten daten angeben. wäre allerdings echt übel.. und schwer nachvollziehbar.. wie so einiges in deutschland.
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Das GAnze Dingens ist ein Fake.
Eine Massenmail. Ein Kettenbrief, der nichts weiter tut als Panik mit ein paar Halbwahrheiten zu verbreiten und als SPAM die mailboxen zu verstopfen. Ich hab das Ding jetzt in einer Woche 30 mal bekommen.
Hier werden ein paar Halbwahrheiten in einen Topf geworfen, gut geschüttelt und das Ergebniss ist dann jedoch noch lange keine Wahrheit.
Wenn man sich das Pamphlet mal mit VERSTAND durchliest kommt man dahinter das es so nicht stimmen kann.
Im einzelnen:
> Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt,
> die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben.
Na klar. Arbeitslose Rechtsanwälte. Auf jeden.
Richtig ist: diverse Juristen schnüffeln auf Webseiten und klagen dann im Namen eines Verlages oder Labels, sollten unerlaubte und urheberrechtlich geschützte Musikstücke DRITTER dort angeboten und verwendet werden. So wie im Falle von ballz.de.
Damit hat aber die Gema nix zu tun, sondern das sind Winkelakrobaten die aus allem geld schlagen wollen.
Die Gema selbst prüft, wenn überhaupt Websiten auf ihre Gemapflichtigkeit um ihre gebühren einzutreiben. Dafür jedoch bedarfs keiner arbeitslosen Rechtsanwälte, sondern das machen Deppen mit 1 € Jobs, privatleute im auftrag der Gema. Genau die selben leute die im Griunde BEI JEDER veranstaltung bisweilen auftauchen um eventuelle entgangene Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützten Materials aufzutreiben.
Fakt ist: wer urheberrechtlich geschütztes Material DRITTER aufführt und im Internet anbietet (egal in wecher Form) ist GEMA gebührenpflichtig. Die GEMA schnüffelt um diese Gebühren einzutreiben bisweilen genauso penetrant wie die GEZ. Aber das ist nicht neu.
Und dafür bedarf es keinen Rechtsanwalt. Das kann Klaus von nebenan sein, der sicher preiswerter ist als arbeitslose Rechtsanwält (*lol)
> Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt!
Jaja, ich hab die Mail in der letzten Woche als kettenbrief schon von 15 verschiedenen leuten bekommen. WER ist denn nun eigentlich UNS (die es angeblich erwischt hat) und wie verhielt sich dort der genaue sachverhalt ?
> Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch
> und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro
Blödsinn. Die GEMA fordert lediglich die rückwirkende Begleichung ihrer Gebühren. Da muss man schon 1000 Titel FREMDER Interpreten anbieten um auf 25.000 Euro zu kommen.
Eien Strafe in der Höhe wird unter Umständen allerdings dann fällig wenn eine (keineswegs arbeitslose) Anwaltskanzlei nach der Verwendung von Material DRITTER forscht, das ohne die Erlaubniss der eigentlichen rechteinhaber verwendet wird. Siehe der Fall von ballz.de. Als eine berliner Kanzlei die Jungs "im Namen" der Rechteinhaber auf die Unterlassung der Verwendung des Materials geklagt hat.
WOHLGEMERKT: wir reden bisher in jedem Fall von der Verwendung von FREMD AUDIO Material
> und mehr je nach dem wie lange ihr
> schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese
> angeklickt wurden und heruntergeladen wurden!
BULLSHIT! Bands die IHR EIGENES, möglicherweise noch nicht mal GEMA angemeldetes Material anbieten, müssen dafür nicht zahlen.
Dann müssten sie sich schon selbst verklagen, denn sie sind bei EIGENEM Material, sowohl Rechteinhaber als auch Urheber. Und nur sie selbst können Rechte an ihrem Material geltend machen. Weder ein Anwalt noch die GEMA haben daran irgendein Recht. Die GEMA treibt Tantiemen ein für Stücke, für die sie BEAUFTRAGT wurde die Rechte zu wahren. Es sei denn es handelt sich um ein InternetRadio oder ein MP3 Portal - in dem Fall ist das betreiben von "Unterhaltungs Inhalten" Grundgebühr pflichtig.
Aber NIEMALS für das Anbieten EIGENER Musik im EIGENEN Auftrag auf einer EIGENEN Site. Es sei denn die Band selbst ist GEMA Mitglied und hat die GEMA zur Eintreibung für Tantiemen für jedwelche Aufführung ihrer Stücke beauftragt.
> Also meldet rechtzeitig an und macht das publik,
> damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Im Ernst: der EINZIGE NUTZNIESSER einer solchen Formulierung ist die GEMA selbst. das ist nichts weiter als KUNDENFANG !
Die Gema kann nur Gebühren einziehen wenn sie vom jeweiligen rechteinhaber dafür beauftragt wurde (z.B. durch eine GEMA Mitgliedschaft) Ein etwaiger Anwalt hat überhaupt keinen Grund gegen die Verwendung eines Stückes zu klagen - da auch er dies nur im Namen eines etwaigen Geschädigten geschehen kann. Und eine Band, die ihr eigenes Material kostenlos anbietet, kann nicht im Namen anderer auf Unterlassung oder sonstwas verklagt werden, oder gar mit Strafen belegt werden. Solange jemand der Rechteinhaber ist, und diese Rechte auch nicht weiterveräußert hat, entscheidet man selbst was mit dem "Produkt" passiert.
> Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet
Blödsinn. Zumindest dann, wenn es meine EIGENEN Stücke sind.
> und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus),
> sondern müssen gestreamt angeboten
Hier bestätigt sich der Blödsinn! WENN ich Rechte dritter verletzte - dann spielt es überhaupt keine Rolle ob die Stücke gestreamt sind oder gedownloadet werden können. Ich verletzte dann IN JEDEM Fall rechte und kann in jedem Fall dafür belangt werden
>werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!!
Totaler BLÖDSINN. Für die Gemapflichtigkeit besteht ÜBERHAUPT KEINE Zeitbegrenzung. WENN ich gema geschütztes Material vertreibe (in welcher Form auch immer) muss IMMER gezahlt werden. Egal ob 3 sekunden oder 45 oder 45 Minuten. Gerade hieran merkt man das es der mail an JEGLICHER Sachlichkeit fehlt. Es ist ein einziges Pamphlet.
> Auch wenn es eigene Titel sind!!!
Jaja. Wenn ich meine Songs nicht GEMA anmelde, dann sind bei deren Aufführung (dazu gehört auch download) keine Gebühren fällig. Punkt!
> Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker,
> Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!
Genau. Damit wird die Form des Kettenbriefes, der einen alle nase lang belästigt und der dann 20fach in meiner Mailbox eintrudelt bestätigt.
Nein, wieso mal nach der Wahrheit fragen - ungefragt weiterverbreiten und so ne Spam Welle auslösen. DAS ist der einzige SINN dieser Mail
> Sincerely / Gruss
> SABINA CLASSEN
Jaja. Unglaublich wer so alles völlig unkommentiert und jede unkritisch jeden Scheiß weiterleitet. Naja bei dem Verteiler den Sabina hat hat sich der Aufwand wohl gelohnt.
Bis anfang der Woche waren es nur kleine private Bandseiten die in ihrer Panik diese mail weitergeleitet haben.
Fakt ist: so wie die mail hier steht ist es nichts weiter als ein kettenbrief. Ein Hoax. Sachlich völlig sinnentleert und jeglicher Grundlage beraubt. Ein paar Halbwahrheiten zusammen in einen Tropf geschmissen. Nur machen 2 halbwahrheiten noch lange keine Wahrheit.
Also hört auf den scheiß zu verbreiten.
Wer unerlaubt Audio Material anbietet an denen DRITTE rechte haben, der kann belangt werden. Wer Material verbreitet, dessen für dessen rechtewahrung die GEMa beauftragt wurde - der kann belangt werden.
Aber nicht BAnd X + Y die ihre eigenen Demo Songs anbieten.
Eine Massenmail. Ein Kettenbrief, der nichts weiter tut als Panik mit ein paar Halbwahrheiten zu verbreiten und als SPAM die mailboxen zu verstopfen. Ich hab das Ding jetzt in einer Woche 30 mal bekommen.
Hier werden ein paar Halbwahrheiten in einen Topf geworfen, gut geschüttelt und das Ergebniss ist dann jedoch noch lange keine Wahrheit.
Wenn man sich das Pamphlet mal mit VERSTAND durchliest kommt man dahinter das es so nicht stimmen kann.
Im einzelnen:
> Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt,
> die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben.
Na klar. Arbeitslose Rechtsanwälte. Auf jeden.
Richtig ist: diverse Juristen schnüffeln auf Webseiten und klagen dann im Namen eines Verlages oder Labels, sollten unerlaubte und urheberrechtlich geschützte Musikstücke DRITTER dort angeboten und verwendet werden. So wie im Falle von ballz.de.
Damit hat aber die Gema nix zu tun, sondern das sind Winkelakrobaten die aus allem geld schlagen wollen.
Die Gema selbst prüft, wenn überhaupt Websiten auf ihre Gemapflichtigkeit um ihre gebühren einzutreiben. Dafür jedoch bedarfs keiner arbeitslosen Rechtsanwälte, sondern das machen Deppen mit 1 € Jobs, privatleute im auftrag der Gema. Genau die selben leute die im Griunde BEI JEDER veranstaltung bisweilen auftauchen um eventuelle entgangene Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützten Materials aufzutreiben.
Fakt ist: wer urheberrechtlich geschütztes Material DRITTER aufführt und im Internet anbietet (egal in wecher Form) ist GEMA gebührenpflichtig. Die GEMA schnüffelt um diese Gebühren einzutreiben bisweilen genauso penetrant wie die GEZ. Aber das ist nicht neu.
Und dafür bedarf es keinen Rechtsanwalt. Das kann Klaus von nebenan sein, der sicher preiswerter ist als arbeitslose Rechtsanwält (*lol)
> Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt!
Jaja, ich hab die Mail in der letzten Woche als kettenbrief schon von 15 verschiedenen leuten bekommen. WER ist denn nun eigentlich UNS (die es angeblich erwischt hat) und wie verhielt sich dort der genaue sachverhalt ?
> Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch
> und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro
Blödsinn. Die GEMA fordert lediglich die rückwirkende Begleichung ihrer Gebühren. Da muss man schon 1000 Titel FREMDER Interpreten anbieten um auf 25.000 Euro zu kommen.
Eien Strafe in der Höhe wird unter Umständen allerdings dann fällig wenn eine (keineswegs arbeitslose) Anwaltskanzlei nach der Verwendung von Material DRITTER forscht, das ohne die Erlaubniss der eigentlichen rechteinhaber verwendet wird. Siehe der Fall von ballz.de. Als eine berliner Kanzlei die Jungs "im Namen" der Rechteinhaber auf die Unterlassung der Verwendung des Materials geklagt hat.
WOHLGEMERKT: wir reden bisher in jedem Fall von der Verwendung von FREMD AUDIO Material
> und mehr je nach dem wie lange ihr
> schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese
> angeklickt wurden und heruntergeladen wurden!
BULLSHIT! Bands die IHR EIGENES, möglicherweise noch nicht mal GEMA angemeldetes Material anbieten, müssen dafür nicht zahlen.
Dann müssten sie sich schon selbst verklagen, denn sie sind bei EIGENEM Material, sowohl Rechteinhaber als auch Urheber. Und nur sie selbst können Rechte an ihrem Material geltend machen. Weder ein Anwalt noch die GEMA haben daran irgendein Recht. Die GEMA treibt Tantiemen ein für Stücke, für die sie BEAUFTRAGT wurde die Rechte zu wahren. Es sei denn es handelt sich um ein InternetRadio oder ein MP3 Portal - in dem Fall ist das betreiben von "Unterhaltungs Inhalten" Grundgebühr pflichtig.
Aber NIEMALS für das Anbieten EIGENER Musik im EIGENEN Auftrag auf einer EIGENEN Site. Es sei denn die Band selbst ist GEMA Mitglied und hat die GEMA zur Eintreibung für Tantiemen für jedwelche Aufführung ihrer Stücke beauftragt.
> Also meldet rechtzeitig an und macht das publik,
> damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Im Ernst: der EINZIGE NUTZNIESSER einer solchen Formulierung ist die GEMA selbst. das ist nichts weiter als KUNDENFANG !
Die Gema kann nur Gebühren einziehen wenn sie vom jeweiligen rechteinhaber dafür beauftragt wurde (z.B. durch eine GEMA Mitgliedschaft) Ein etwaiger Anwalt hat überhaupt keinen Grund gegen die Verwendung eines Stückes zu klagen - da auch er dies nur im Namen eines etwaigen Geschädigten geschehen kann. Und eine Band, die ihr eigenes Material kostenlos anbietet, kann nicht im Namen anderer auf Unterlassung oder sonstwas verklagt werden, oder gar mit Strafen belegt werden. Solange jemand der Rechteinhaber ist, und diese Rechte auch nicht weiterveräußert hat, entscheidet man selbst was mit dem "Produkt" passiert.
> Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet
Blödsinn. Zumindest dann, wenn es meine EIGENEN Stücke sind.
> und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus),
> sondern müssen gestreamt angeboten
Hier bestätigt sich der Blödsinn! WENN ich Rechte dritter verletzte - dann spielt es überhaupt keine Rolle ob die Stücke gestreamt sind oder gedownloadet werden können. Ich verletzte dann IN JEDEM Fall rechte und kann in jedem Fall dafür belangt werden
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> Auch wenn es eigene Titel sind!!!
Jaja. Wenn ich meine Songs nicht GEMA anmelde, dann sind bei deren Aufführung (dazu gehört auch download) keine Gebühren fällig. Punkt!
> Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker,
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Genau. Damit wird die Form des Kettenbriefes, der einen alle nase lang belästigt und der dann 20fach in meiner Mailbox eintrudelt bestätigt.
Nein, wieso mal nach der Wahrheit fragen - ungefragt weiterverbreiten und so ne Spam Welle auslösen. DAS ist der einzige SINN dieser Mail
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Jaja. Unglaublich wer so alles völlig unkommentiert und jede unkritisch jeden Scheiß weiterleitet. Naja bei dem Verteiler den Sabina hat hat sich der Aufwand wohl gelohnt.
Bis anfang der Woche waren es nur kleine private Bandseiten die in ihrer Panik diese mail weitergeleitet haben.
Fakt ist: so wie die mail hier steht ist es nichts weiter als ein kettenbrief. Ein Hoax. Sachlich völlig sinnentleert und jeglicher Grundlage beraubt. Ein paar Halbwahrheiten zusammen in einen Tropf geschmissen. Nur machen 2 halbwahrheiten noch lange keine Wahrheit.
Also hört auf den scheiß zu verbreiten.
Wer unerlaubt Audio Material anbietet an denen DRITTE rechte haben, der kann belangt werden. Wer Material verbreitet, dessen für dessen rechtewahrung die GEMa beauftragt wurde - der kann belangt werden.
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- Registriert: 26.09.2005, 23:38
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"offizielles" Dementi
Prima, nachdem ich nun über ne Woche lang von dem scheiß bombardiert wurde, schicken die selben leute die das erst weitergeleitet haben ein Dementi hinterher.
+ + + + + + + + +
GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten
Und soeben erreichte uns folgende Gegendarstellung...
Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. (http://www.gema.de)
+ + + + + + + + +
Aber frei nach dem Motto: erst schießen dann fragen wird das erstmal publiziert. Das es irgendeine Privatperson oder Band XY nicht besser weiß, ist zu verzeihen. Wenn man aber sieht WER sich alles an der Verteilung dieses Pamphlets beteiligt hat, teilweise Leute die schon lange und alktiv im Musikbiz sind, kann man eigentlich nur froh sein dort nicht unter Vertrag zu sein *räusper.
Von jemand der aktiv in der Branche arbeitet hätte ich erwartet beim lesen mal den verstand einzuschalten und zumindest kritisch zu hinterfragen. ... aber da hab ich wohl zu hohe Ansprüche...
+ + + + + + + + +
GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten
Und soeben erreichte uns folgende Gegendarstellung...
Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. (http://www.gema.de)
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Aber frei nach dem Motto: erst schießen dann fragen wird das erstmal publiziert. Das es irgendeine Privatperson oder Band XY nicht besser weiß, ist zu verzeihen. Wenn man aber sieht WER sich alles an der Verteilung dieses Pamphlets beteiligt hat, teilweise Leute die schon lange und alktiv im Musikbiz sind, kann man eigentlich nur froh sein dort nicht unter Vertrag zu sein *räusper.
Von jemand der aktiv in der Branche arbeitet hätte ich erwartet beim lesen mal den verstand einzuschalten und zumindest kritisch zu hinterfragen. ... aber da hab ich wohl zu hohe Ansprüche...
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