BenJai hat geschrieben:Freier "Glaube" ist nunmal per Gesetz garantiert, solange er nicht andere Rechte verletzt. Demnach kann jemand nicht vom Festival einfach aufgrund des Nazi-Seins ausgeschlossen werden. Das steht dann einfach über dem Hausrecht des Veranstalters!
stimmt so nicht.das bverfg hat eindeutig bei einer klage eines npd-spacken(apfel oder voigt oder so) entschieden. der wollte privat in nem hotel urlaub machen und hatte schon gebucht. dem hotelier war dann aufgefallen,wer das is und hat seine reservierung storniert, mit begründung der politischen gesinnung des gastes. der hat geklagt,von wegen weil ja freie meinung u.s.w.
aber das bverfg hat entschieden,dass solche personen mit extremer gesinnung durchaus über das hausrecht entfernt werden dürfen, bzw. der eintritt verweigert werden darf, da der hausherr in hinsicht auf seinen ruf dafür sorgen können muss, dass er diesen behält und sein ansehen wahrt.
das bedeutet auch für das full force und jeden anderen konzertveranstalter, dass solche personen ohne kommentar entfernt werden dürfen/der zutritt verweigert werden darf.